Beitragsordnung des Vereins Netzwerk Grüne Bibliothek
Entsprechend § 5 der Satzung des Vereins Netzwerk Grüne Bibliothek hat die Mitgliederversammlung am 30.08.2021 die am 19.10.2018 beschlossene Beitragsordnung in folgender Weise geändert:
§ 1 Allgemeines
Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beiträge
(1) Es werden folgende Mitgliedsbeiträge pro Jahr festgelegt:
Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
---|---|
Regelbeitrag für persönliche Mitglieder | 50 € |
Ermäßigter Beitrag für persönliche Mitglieder (Studierende, Auszubildende, Arbeitssuchende, sonstige Härtefälle) |
20 € |
Regelbeitrag für Ordentliche institutionelle Mitglieder (Bibliotheken, Informationseinrichtungen) |
100 € |
Regelbeitrag für Assoziierte institutionelle Mitglieder (Vereine, Unternehmen, Firmen, die keine Bibliotheken oder Informationseinrichtungen sind) |
100 € |
(2) Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist jährlich mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
(4) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1) Die festgesetzten Beiträge werden zum 15. Februar fällig. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Falls ein Mitglied erst nach dem 15.2. eintritt, ist der volle Jahresbeitrag vier Wochen nach der Benachrichtigung des Vorstands über die Aufnahme als Mitglied fällig. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
(2) Erstmalig werden im Jahr 2022 Mitgliedsbeiträge erhoben.
(3) Der Mitgliedsbeitrag wird per Überweisung oder ggf. per Lastschrift gezahlt.
(4) Die Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen kann zum Ausschluss des Mitglieds führen. Dies wird in der Satzung des Vereins Netzwerk Grüne Bibliothek im § 4, Absatz 8 geregelt.